XtraBeat Records — Stand: September 2026
XtraBeat Records ist ein Projekt von XPROMEDIA Medienproduktion. Vertragspartner für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit XtraBeat Records ist ausschließlich XPROMEDIA Medienproduktion, Inhaberin Gönül Heller, In der Esch 2, 45886 Gelsenkirchen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen XPROMEDIA Medienproduktion, Inhaberin Gönül Heller („XPROMEDIA“), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern über Leistungen im Rahmen von XtraBeat Records, insbesondere Musikproduktion, Recording, Arrangement, Mixing, Mastering, Release-Betreuung sowie damit im Zusammenhang stehende kreative und medientechnische Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als XPROMEDIA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von XPROMEDIA in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. dem abgestimmten Angebot. Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung bzw. dem jeweiligen Angebot. Diese AGB legen keine konkreten Preise fest. Rechnungen von XPROMEDIA sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Das Urheberrecht an den von XPROMEDIA geschaffenen Werken verbleibt, soweit gesetzlich zulässig, bei XPROMEDIA bzw. den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt XPROMEDIA dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte oder Nutzungsrechte über den vereinbarten Zweck hinaus, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer gesonderten Vergütung.
Rohmaterial (z. B. unbearbeitete Audioaufnahmen, Einzelspuren) sowie offene, editierbare Projektdateien (u. a. DAW-Projekte, Stems, Presets) sind nicht automatisch Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht automatisch an den Auftraggeber herausgegeben. Die Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.
Entwürfe, Demo-Mixe, Zwischenstände und Vorabversionen dienen ausschließlich der internen Abstimmung und Vorschau. Sie sind nicht für die Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung als die vereinbarte Begutachtung bestimmt.
Der Umfang enthaltener Korrekturschleifen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber hat die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
Stellt der Auftraggeber eigene Materialien zur Verfügung (z. B. Texte, Kompositionen, Bilder, Logos), sichert er zu, dass ihm die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Der Auftraggeber stellt XPROMEDIA von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
Über das Formular „Song einreichen“ auf dieser Website können Künstlerinnen und Künstler eigene Musiktitel (Demos) sowie zugehöriges Bild- und Textmaterial bei XPROMEDIA einreichen. Mit der Einreichung sichert die einreichende Person zu, Inhaberin sämtlicher erforderlichen Rechte am eingereichten Material zu sein, und gestattet dessen Prüfung durch XPROMEDIA.
Die Einreichung eines Titels begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung, Rückmeldung innerhalb einer bestimmten Frist, Zusammenarbeit oder Vergütung. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich durch eine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung zwischen XPROMEDIA und der einreichenden Person zustande.
Eingereichte Dateien werden zum Zweck der Sichtung gespeichert und können gelöscht werden, wenn keine weitere Zusammenarbeit zustande kommt. Ein Anspruch auf dauerhafte Aufbewahrung besteht nicht.
Der Auftraggeber kann eine bereits begonnene Produktion vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen jederzeit abbrechen; bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen sind entsprechend zu vergüten bzw. zu erstatten. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Vereinbarte Termine und Produktionszeiträume sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet wurden. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt bzw. unvorhersehbare Umstände verursacht werden, führen zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine, ohne dass XPROMEDIA hierfür verantwortlich ist.
Eine fertiggestellte Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung schriftlich oder in Textform offensichtliche Mängel rügt, oder wenn der Auftraggeber das gelieferte Werk nutzt, insbesondere veröffentlicht.
Beauftragt XPROMEDIA im Rahmen der Produktion Dritte (z. B. Studios, Session-Musikerinnen und -Musiker, Mastering-Dienstleister) oder entstehen Fremdkosten (z. B. GEMA-Gebühren, Lizenzen, Distributionskosten) im Zusammenhang mit dem Auftrag, werden diese entsprechend der individuellen Vereinbarung weiterberechnet.
XPROMEDIA kann im Rahmen der Produktion KI-gestützte Werkzeuge und Verfahren einsetzen (z. B. bei Mixing, Mastering, Bild- oder Coverbearbeitung), soweit dies mit der vereinbarten Qualität und Nutzung vereinbar ist und im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
XPROMEDIA ist nicht verpflichtet, Projektdaten, Rohmaterial oder fertiggestellte Produktionen über die vereinbarte Lieferung hinaus zu speichern oder zu archivieren, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung besteht.
XPROMEDIA ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt, erstellte Werke oder Ausschnitte davon zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media) zu nutzen und den Auftraggeber dabei als Referenz zu nennen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
XPROMEDIA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
Werden Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen, bleiben die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen von diesen AGB unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von XPROMEDIA als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.